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   LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13   

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https://dejure.org/2014,22749
LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13 (https://dejure.org/2014,22749)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 14 Sa 937/13 (https://dejure.org/2014,22749)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 14 Sa 937/13 (https://dejure.org/2014,22749)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Zwar ist es nach dem dort verankerten Verbot des Rechtsmissbrauchs nicht zulässig, eine Leistung zu fordern, die der Anspruchsteller als bald zurückgewähren müsste, etwa gemäß § 812 BGB ( BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - NZA 2012, 1112 ).

    Es ist auch unschädlich, dass sich die Beklagte auf einen Verstoß des Klägers gegen § 242 BGB nicht beruft, da es sich insoweit um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung handelt ( BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - a. a. O. ).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Geschäftsgrundlage im Sinne dieser Vorschrift sind damit nur die nicht Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die mit dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandetem Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht ( vgl. BAG 23. April 2003 - 3 AZR 512/11 - Juris; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - EZA BGB 2002 § 123 Nr. 12; BGH 07. März 2013 - VII ZR 68/10 - Juris ).
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Geschäftsgrundlage im Sinne dieser Vorschrift sind damit nur die nicht Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die mit dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandetem Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht ( vgl. BAG 23. April 2003 - 3 AZR 512/11 - Juris; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - EZA BGB 2002 § 123 Nr. 12; BGH 07. März 2013 - VII ZR 68/10 - Juris ).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Geschäftsgrundlage kann damit nur sein, was nicht Vertragsinhalt geworden ist ( BGH 27. September 1991 - V ZR 191/90 - MDR 1992, 481 ).
  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 266/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Jedenfalls dürfen die Gerichte für Arbeitssachen nicht unter Berufung auf § 313 Abs. 1 BGB einen Tarifvertrag um einen Anspruch ergänzen, den dieser nicht enthält, dies im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG ( BAG 16. Januar 2013 - 5 AZR 266/12 - Juris; Erfk/Franzen, a. a. O ).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Geschäftsgrundlage im Sinne dieser Vorschrift sind damit nur die nicht Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die mit dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandetem Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht ( vgl. BAG 23. April 2003 - 3 AZR 512/11 - Juris; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - EZA BGB 2002 § 123 Nr. 12; BGH 07. März 2013 - VII ZR 68/10 - Juris ).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13
    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (vgl. insgesamt BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT-O).
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 690/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 305/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten der Klägerin unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch der Klägerin dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 313/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 344/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach [...]).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach [...]).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten der Klägerin unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13-zitiert nach [...]).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch der Klägerin dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach [...]).

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 293/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 - Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13 - und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13 - zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13 - zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13 - und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13 - zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 687/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 294/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 - 14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 - 15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach [...]).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312 , mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 - 14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 - 15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach [...]).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 - 14 Sa 937/13- zitiert nach [...]).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 - 14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 - 15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach [...]).

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 295/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 321/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 353/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 312/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 326/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 342/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 349/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 316/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 338/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 347/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 296/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 319/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 309/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 333/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 350/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 299/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 317/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 335/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 330/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 311/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 348/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 343/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 346/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 355/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 322/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 315/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 345/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 332/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 323/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 337/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 303/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 334/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 329/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 357/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 297/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 336/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 328/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 310/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 689/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

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